|
Die Schwankungsrückstellung ist eine versicherungstechnische Rückstellung. Sie dient dem Ausgleich der Schwankungen im Schadenverlauf künftiger Jahre. Die
Schwankungsrückstellung ist für die Schaden- und Unfallversicherung zu bilden.
In der Hagelversicherung gibt es z. B. in vielen Jahren kaum Schäden. Andererseits gibt es Jahre mit enormen Hagelschäden, die durch die Beitragseinnahmen des Jahres nicht gedeckt werden können. Somit dient die
Schwankungsrückstellung dazu, den unterschiedlichen Schadensanfall in den einzelnen Jahren auszugleichen.
Die Berechnung der Schwankungsrückstellung erfolgt nach einem Algorithmus, der in der Anlage zu § 29 RechVersV festgelegt ist.
Die Schwankungsrückstellung wird für jeden Versicherungszweig gesondert ermittelt. Eine
Schwankungsrückstellung ist zu bilden, wenn die Standardabweichung der Schadenquote im Beobachtungszeitraum (je nach Versicherungszweig 15 oder 30 Jahre) mindestens 5 % beträgt und in diesem Zeitraum die Schaden- und Kostenquote die verdienten Beiträge einmal überschritten hat.
In einem Jahr mit Unterschaden werden der
Schwankungsrückstellung Beträge zugeführt. In einem Jahr mit Überschaden werden Beträge entnommen, sofern nicht eine Zuführung erforderlich ist, um den Sollbetrag der Rückstellung zu erreichen.
Der Schwankungsrückstellung ähnliche Rückstellungen
Für Risiken, die bereits im einzelnen Versicherungsfall hohe Schäden abdecken, aber sehr selten auftreten, sind unter der
Schwankungsrückstellung "ähnliche Rückstellungen" zu bilden. Das Risiko kann also im Schadenfall nicht mit der Versicherungsprämie eines einzelnen Jahres abgedeckt werden; der Ausgleich kann nur in einem unbestimmten Zeitraum erfolgen.
Nach § 30 RechVersV sind als der Schwankungsrückstellung ähnliche Rückstellungen insbesondere zu bilden:
Diese Aufstellung ist nicht als abschließend zu betrachten. Ebenso ist für andere Großrisiken (z. B. Erdbeben) hier eine Rückstellung zu
bilden. |