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Sondervermögen bezeichnet:
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das Anlagekapital der Fondsanleger, das rechtlich vom Vermögen der Investmentgesellschaft getrennt ist, -
in Deutschland nicht rechtsfähige Einrichtungen, die für besondere Aufgaben geschaffen wurden,
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in Deutschland rechtlich unselbständige Teile der Gemeinde,
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im Bereich der Berufsständischen Versorgung
Sondervermögen zur Deckung der Rentenanwartschaften der Versicherten, geführt von den jeweiligen Versorgungswerken
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Paraphernalia, das persönliche Eigentum der Braut, welches neben der Mitgift in die Verwaltung des Ehemannes übergeht
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