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Ein Tarif ist eine Sammlung von festen Bedingungen, insbesondere Preisen, für Leistungen bestimmter Art. Für Waren wird der Begriff seltener verwendet. Solche Bedingungen werden dann
Tarif genannt, wenn sie einseitig von einem Anbieter vielen möglichen Vertragspartnern angeboten werden; insbesondere auch, wenn sie amtlichen Charakter haben.
Das Wort Tarif stammt aus dem Arabischen, es bedeutet Bekanntmachung, Preisliste (zu arabisch ´arrafa, bekanntmachen). Es wurde im Arabischen besonders bei Zolltarifen verwendet, auch die Stadt
Tarifa hat daher ihren Namen. Auf dem Weg über das italienische tariffa und das französische tarif gelangte es als Lehnwort in die deutsche Sprache.
Beispiele für Tarife:
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Steuertarif
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Versicherungstarif
Versicherungstarif
Der Tarif ist der Fachausdruck für die verschiedenen Angebote der Lebensversicherungsunternehmen. Der
Tarif ist Bestandteil des Versicherungsprodukts. Er ist der Algorithmus, nach dem für die versicherbaren Interessen einer Gefahrenklasse Beiträge für Versicherungsschutz berechnet werden. Die Hauptelemente eines
Tarifs sind: - das versicherbare Interesse - die zu tragende Gefahr - die zu regulierenden Schäden - die versprochenen Leistungen - die zu tragenden Kosten - die entsprechenden Beiträge - die nötigen Reserven - der notwendige Rückversicherungsschutz.
Die steuerliche Belastung ist abhängig von der Höhe des im
Rahmen der Veranlagung vom Finanzamt ermittelten zu versteuernden Einkommens.
Der Tarif verhält sich progressiv. Jeder Bürger wird nach seiner
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit mit der Einkommensteuer belastet und
dementsprechend auch z.B. über persönliche Freibeträge entlastet. Je höher das
Einkommen ist, umso höher ist auch der individuell anzuwendende persönliche
Steuersatz.
Das Einkommensteuergesetz unterscheidet hinsichtlich der Höhe der Steuer zwei
unterschiedliche Tarife. |