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Treuhänder ist eine natürliche oder auch juristische Person, die im Sinne einer Treuhand tätig wird, also ein Recht für den Treugeber verwaltet und in bestimmten Fällen als Mittelsmann zwischen zwei Vertragsparteien geschaltet wird. Die Aufgaben des Insolvenzverwalters werden vom
Treuhänder (§ 292 InsO) wahrgenommen. Dieser wird bereits bei Insolvenzeröffnung bestimmt.
Im deutschen Recht werden Verträge grundsätzlich Zug-um-Zug abgewickelt (ergibt sich aus § 320 BGB). Ist eine solche Abwicklung jedoch nicht möglich, so wird oftmals ein Treuhänder eingeschaltet. Dies kann vor allem bei Verträgen, die hohe Werte zum Inhalt haben, sinnvoll sein.
Treuhänder können z. B. Notare oder auch Banken sein.
Beispiel:
A kauft von B ein Grundstück. Die Eintragung in das Grundbuch erfolgt jedoch nicht sofort. Also vereinbaren A und B, dass die Kaufpreissumme von A an einen Notar (welcher
Treuhänder ist) gezahlt wird. Erst nachdem A im Grundbuch eingetragen ist, zahlt der Notar die Kaufpreissumme an B aus.
Oft werden Treuhänder auch bei Versendungskäufen eingesetzt. Beispiel hierfür ist der Kauf einer Ware über Ebay. Eine Treuhandgesellschaft ist ein Unternehmen, welches im Auftrag und für Rechnung eines oder mehrerer Treugeber (Anleger) tätig wird. Die Rechte und Pflichten von Treuhänder (Treunehmer) und Treugeber werden vom Treuhandvertrag geregelt.
Beim Treuhänderverfahren agiert der
Treuhänder als Mittelsmann zwischen einer Versicherungsgesellschaft und den Kunden.
Schweiz In der Schweiz hat Treuhänder eine etwas andere Bedeutung: Es ist die Berufsbezeichnung für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater, Buchhalter, Wirtschaftsjuristen, aber auch Architekten, Ingenieure etc.. Grundsätzlich kann als
Treuhänder gelten, wer stellvertretend für einen Auftraggeber dessen Interessen wahrnimmt. Durch die Treuhandpflicht (Verpflichtung, den Straftatbestand der Veruntreuung, respektive der Gefährdung, nach bestem Wissen und Gewissen zu vermeiden und die auftragsspezifischen Unterlagen dem Auftragsgeber jederzeit offenzulegen) bleibt die Tätigkeit des
Treuhänders juristisch kontrollierbar. Treuhänder als Berufsbezeichnung ist in der Schweiz kein geschützter Titel. |