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Bei einer Lebensversicherung auf verbundene Leben sind zwei Personen gleichzeitig (in einem Vertrag) versichert. Solche Lebensversicherungen dienen der Alters- und gegenseitigen Todesfallvorsorge von Partnern, Teilhaber- und Kredittilgungsversicherung. Die Leistung wird entweder bei Tod der zuerst sterbenden versicherten Person oder bei gleichzeitigem Tod beider Personen
fällig, jedoch nur einmal. |