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Versicherer

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Ein Versicherer (umgangssprachlich Versicherung) ist die Partei eines Versicherungsvertrages, die Versicherungsschutz gewährt (vgl. für Deutschland § 1 VVG). In einem Versicherungsvertrag können mehrere Parteien Versicherer sein (Mitversicherung). Die Partei, der Versicherungsschutz gewährt wird, die also Versicherung nimmt, ist der Versicherungsnehmer.

Der Versicherer muss nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) in Deutschland, Österreich und der Schweiz immer ein Unternehmen (Versicherungsunternehmen) sein, meist in der Rechtsform einer Gesellschaft (Versicherungsgesellschaft) und privatwirtschaftlich organisiert. In anderen Ländern können durchaus auch Einzelpersonen, z. B. in Großbritannien die names von Lloyd’s of London, Versicherer sein.

Nach dem VAG ist jedes Unternehmen, das Versicherungsgeschäfte betreibt ein Versicherungsunternehmen. Andere Finanzdienstleistungen (z. B. die Baufinanzierungs- und Kapitalisierungsgeschäfte der Lebensversicherer) dürfen von Versicherungsunternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz nur als Nebenleistung oder auf fremde Rechnung – d. h. als Vermittler für einen anderen Anbieter – angeboten werden.

Staatliche Kontrolle
Aufgrund ihrer zentralen volkswirtschaftlichen Rolle unterliegen Versicherungsunternehmen (genauso wie Banken) in allen wirtschaftlich entwickelten Staaten besonderer staatlicher Kontrolle. Die zentrale bundesrechtliche Vorschrift ist das Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz – VAG). Das VAG regelt u. a. Zulassung, Geschäftsbetrieb, Rechtsformen, Kapitalanlagen und Aufsicht. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin), zuständiges Fachministerium ist das Bundesministerium für Finanzen. Entsprechende Gesetze und Behörden gibt es auch in den meisten anderen Staaten.

In Deutschland sind rund 1.400 Versicherungsunternehmen zum Geschäftsverkehr zugelassen (Stand Februar 2004). Eine vollständige Liste findet sich im Internetangebot der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin).

Aufgrund europarechtlicher Vorschriften unterliegen Versicherungsunternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaft oder Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums, die in einem anderen Mitglieds- oder Vertragsstaat nur durch eine Niederlassung vertreten sind oder das Versicherungsgeschäft im Dienstleistungsverkehr direkt aus dem Ausland betreiben, nur eingeschränkt der nationalen Aufsicht. Versicherungsunternehmen mit Sitz in anderen Ländern dürfen in den Mitglieds- oder Vertragsstaaten Versicherungsgeschäft nur über Niederlassungen vertreiben, die wie Versicherungsunternehmen mit Sitz in dem betreffenden Staat beaufsichtigt werden. Für bestimmte kommerzielle Versicherungszweige und die Rückversicherung gelten Ausnahmen.

Organisation
In Deutschland kann das Versicherungsgeschäft nur in der Rechtsform des Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, der Aktiengesellschaft oder der Anstalt oder Körperschaft des öffentlichen Rechts (siehe: Öffentlicher Versicherer) betrieben werden. Darüber hinaus gibt es den Grundsatz der Spartentrennung, d. h. das Lebens-, Kranken-, und das übrige Schaden- und Unfallversicherungsgeschäft müssen grundsätzlich von jeweils rechtlich selbstständigen Versicherungsunternehmen betrieben werden. Wenn die Rechtsschutzversicherung von einem Schaden- und Unfallversicherer betrieben wird, muss zumindest die Schadensabwicklung von einem rechtlich selbstständigen Unternehmen durchgeführt werden. Die Spartentrennung hat die Konzernbildung zur Folge, da nur so alle Versicherungsarten aus einer Hand angeboten werden können. Wer beispielsweise bei seinem Versicherungsvermittler eine Lebens-, eine Kranken- und eine Haftpflichtversicherung abschließt, hat in Wirklichkeit drei Verträge bei drei verschiedenen, rechtlich selbstständigen Versicherungsunternehmen abgeschlossen.

Interessenvertretung
Die in Deutschland ansässigen privatwirtschaftlichen Versicherungsunternehmen haben sich im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) zusammengeschlossen. Der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) vertritt die Interessen der Versicherungsunternehmungen in der Schweiz, der Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (VVÖ) die der Versicherungsunternehmen in Österreich.

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