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Die versicherte Person ist diejenige, deren Leben oder Gesundheit versichert ist. Ihr Gesundheitszustand bei Antragstellung beziehungsweise ihre Krankheiten sind für das Unternehmen von Interesse. Stirbt oder heiratet die
versicherte Person, erlebt sie das reguläre Vertragsende oder wird sie berufsunfähig, wird die Versicherungsleistung fällig. |