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Leistungsversprechen für den Schadenfall, in der Lebensversicherung für den Todes- und Erlebensfall. Die Unternehmen der
Versicherungswirtschaft nehmen ihren privaten und gewerblichen Kunden Risiken ab und ermöglichen planvolles Wirtschaften. Dank ihrer Leistungsversprechen und Auszahlungen tragen sie dazu bei, dass Lebens- und Betriebsabläufe nicht durch finanzielle Nöte empfindlich gestört, Arbeitsplätze geschaffen und gesichert werden. Versicherer vermindern dadurch gesellschaftliche Spannungen und wirken vor allem im Haftpflichtbereich geradezu friedensstiftend. - Nach Dieter Farny:
"Deckung eines im einzelnen ungewissen, insgesamt geschätzten
Mittelbedarfs auf der Grundlage des Risikoausgleichs im Kollektiv und in der
Zeit. Oder: Transfer einer Wahrscheinlichkeitsverteilung von Schäden vom
Versicherten auf den Versicherer gegen Zahlung einer (tendenziell) festen
Prämie."
Kommt dieser Transfer durch freiwillige Entscheidungen zustande, spricht man von Individualversicherung (Privat-, Vertragsversicherung). In der Sozialversicherung hingegen erfolgt der Beitritt im wesentlichen kraft Gesetzes und hat somit Zwangscharakter. |