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Versicherungsberater

Hier finden Sie ihren individuellen, kostenlosen Versicherungsvergleich und Informationen zu den wichtigsten Versicherungen.

Versicherungsberater/innen beraten und betreuen Selbstständige, Firmen, Privatkunden und Behörden bedarfs- und personenorientiert über alle Formen der Individualversicherung. Sie erstellen Risikoanalysen für ihre Mandanten, beraten über den Versicherungsschutz, der auf die Bedürfnisse des jeweiligen Auftraggebers zugeschnitten ist und vertreten ihre Mandanten im Schadensfall gegenüber dem jeweiligen Versicherer. Sie prüfen bestehende Versicherungen, entwickeln bestmögliche Versicherungskonzepte, verhandeln im Auftrag ihrer Mandanten mit Versicherern und vertreten aktiv deren Interessen bei Schadensregulierungen.

Dabei üben sie eine beratende und gutachterliche Tätigkeit aus, die Vermittlung oder der Verkauf von Versicherungen ist ihnen gesetzlich verboten (§ 34 e GewO). Auf Wunsch erhält der Mandant Namen und Adressen der in Frage kommenden Versicherer mitgeteilt. Eine der Hauptaufgaben ist es, durch eigene Maßnahmen des Versicherungsnehmers, situationsangemessenen Versicherungsschutz so günstig wie möglich zu erhalten. Nach Meinung der Verbraucherzentralen und des Bundesverbands der Versicherungsberater e.V. sind viele Bürger falsch, zu hoch oder zu teuer versichert.

Neutralität eines Versicherungsberater

Versicherungsberater/innen sind neutral und unabhängig, d.h. sie arbeiten nicht im Auftrag eines Versicherers, sondern erhalten ihre Vergütung in der Regel nach einem zu vereinbarenden Stunden- oder Tagessatz, von ihren Mandanten, somit ist die notwendige Neutralität und Unabhängigkeit gegenüber den Versicherern, im Gegensatz zu deren Vermittlern, gewährleistet. Sie sind selbstständig und eigenverantwortlich tätige Gewerbetreibende. Durch die klare Definition von Versicherungsberatern (§ 34 e GewO) einerseits und Versicherungsvermittlern (§ 34 d GewO) andererseits hat die Definition der Tätigkeit auch inhaltlich an Kontur gewonnen:

So ist den Versicherungsberatern im Gegensatz zu den Vermittlern auch die rechtliche Beratung von Verbrauchern gestattet. Darüber hinaus ist es Maklern, die zunehmend auch auf Honorarbasis - also ohne die von den Versicherern für die Vermittlung gezahlten Provisionen (=Courtage) – arbeiten, verboten, in der gleichen Angelegenheit auf Honorarbasis und gegen Courtage tätig zu werden. Diesbezüglich sind die Befugnisse des Versicherungsberaters uneingeschränkt. Für Berater und Vermittler gleichermaßen gilt, dass ihre Tätigkeit auf den außergerichtlichen Bereich beschränkt ist.

Ausbildung der Versicherungsberater

Für den Zugang zur Tätigkeit ist die Ausbildung zum Versicherungsfachmann/-fachfrau ausreichend. Für eine ernst gemeinte Bewältigung der täglich anfallenden Aufgaben ist eine weiter gehende Qualifikation unabdingbar, z.B. als Versicherungsfachwirt/in, Betriebs- oder Volkswirt, aber auch juristische Vorbildungen sind ebenso empfehlenswert wie Berufspraxis in der Versicherungswirtschaft. Zwischenzeitlich werden auch verschiedene Versicherungs-Studiengänge an Berufsakademien und Fachhochschulen angeboten.

Kosten
Der Preis für die Beratung wird direkt zwischen dem Berater und dem Mandanten ausgehandelt. Der Mandant entlohnt den Berater direkt. Dies kann allerdings in manchen Fällen zu einer Doppelbelastung führen, wenn als Ergebnis der Beratung ein Produkt erworben wird, in dessen Preis bereits eine Beratung durch den Außendienst des Versicherers einkalkuliert ist. Der Versicherungsberater wird dies allerdings mit berücksichtigen, da er auch bezüglich solcher Produkte beraten kann, die derartige Kosten nicht beinhalten. Ggf. kann der Abschluss auch direkt bei einem Versicherer ohne Anspruch auf Beratung eines Vermittlers des Versicherers und demzufolge zu entsprechend niedrigeren Beiträgen erfolgen.

Registrierung
Der Beruf Versicherungsberater/in gehört zu den rechtsberatenden Berufen und darf nur ausgeübt werden, wenn von der zuständigen Industrie- und Handelskammer eine Erlaubnis erteilt wurde. Auf einer Webseite des [Deutschen Industrie und Handelskammertages (DIHK) e.V.] kann man die Erlaubnis überprüfen.

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