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Definiert das Alter der versicherten Person zum voraussichtlichen Fälligkeitstermin der Versicherung. In Abgrenzung zum
Versicherungsendalter beschreibt das Prämienzahlungsendalter den Termin bzw. das Alter der versicherten Person bis zum Ende der Verpflichtung zur Prämienzahlung. Für die Zeitspanne zwischen Prämienzahlungsendalter und
Versicherungsendalter ruht der Versicherungsvertrag prämienfrei.
Das Prämienzahlungsendalter beschreibt das Alter des Versicherungsnehmers, ab
welchem er keine Beiträge mehr zahlen muss. Im Gegensatz dazu steht das
Versicherungsendalter. Dieses Alter beschreibt das Alter des
Versicherungsnehmers bei Ablauf der Versicherung, also wenn deren Leistung
fällig wird. Versicherungsendalter und Prämienzahlungsendalter müssen
dabei nicht unbedingt gleich sein. Vielmehr zeigt es sich in der Praxis häufig,
dass das Prämienzahlungsendalter bereits früher erreicht wird als das Alter des
Versicherten. Da aber in der Zwischenzeit keine Prämien mehr bezahlt
werden müssen, ruht der Versicherungsvertrag während dieser Zeit, er wird also
beitragsfrei gestellt. |