Teil der nach gesetzlichen Vorschriften zu gliedernden Jahres-Erfolgsrechnung (sogenannte technische Rechnung); sie ist bei Komposit- und Rückversicherungsunternehmen für einzelne Versicherungszweige und -arten aufzustellen; die darin enthaltenen versicherungstechnischen Erträge und Aufwendungen umfassen im wesentlichen die Beiträge, Schadenaufwendungen und die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb (Kosten).