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Neben der amtlichen Form der Finanzbehörden (Versicherungsteuer) ist auch die grammatikalisch korrekte Form mit Fugen-s gebräuchlich, aber in Fachkreisen nicht üblich.
Die Versicherungsteuer ist eine Verkehrsteuer. Hierbei werden Prämien- oder Beitragszahlungen aus sämtlichen Versicherungsverträgen besteuert.
Ausnahmen von der Versicherungsteuer Ausgenommen von der Steuerpflicht sind Beiträge zu den gesetzlichen und privaten Lebens- und Kranken-, zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung, zur Rückversicherung sowie zur Kleinen Viehversicherung (Versicherungssumme bis € 4.000). Weiterhin ausgenommen sind alle Beiträge und Prämien aus allen Versicherungsverträgen, sofern diese mit ausländischen Botschaften oder deren Angehörigen einschließlich Konsularvertreter geschlossen sind, sofern es sich um Ausländer handelt.
Erhebung der Versicherungsteuer
Die Versicherungsteuer ist eine Bundessteuer, welche durch die Länder erhoben wird. Die Steuer wird von den Versicherungsunternehmen für den Versicherungsnehmer abgeführt. Bemessungsgrundlage für die Steuer ist das Jahresentgelt (Beitrag oder Prämie). Die Ausnahme bildet die Hagelversicherung, hier nach der Versicherungssumme.
Der Versicherungsteuer, die zu den Verkehrsteuern gehört,
unterliegt die Zahlung von Versicherungsentgelten (Prämien, Beiträge). Ob das
Versicherungsverhältnis durch einen Vertrag oder auf sonstige Weise (z. B. durch
Gesetz) zustande gekommen ist, spielt keine Rolle. Ausgenommen sind aber u. a.
alle gesetzlichen und privaten Lebens- und Krankenversicherungen sowie die
gesetzliche Arbeitslosenversicherung.
Wer zahlt die Steuer?
Die Steuer wird regelmäßig von dem Versicherungsunternehmen abgeführt. Besteht
das Versicherungsverhältnis mit einem außerhalb der Europäischen Union oder
anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
niedergelassenen Versicherer, hat der Versicherungsnehmer eine Steueranmeldung
beim Finanzamt abzugeben und die selbstberechnete Steuer zu entrichten. Hat der
Versicherungsnehmer die Steuer zu entrichten, muss er darüber hinaus den
Abschluss der Versicherung dem Finanzamt unverzüglich anzeigen. Die
Versicherungsteuer wird grundsätzlich vom Versicherungsentgelt berechnet, bei
der Hagelversicherung von der Versicherungssumme. |