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Wehrdienstzeit (GRV)

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Zeiten, in denen der gesetzliche Wehr- bzw. Zivildienst geleistet wird, werden auf dem Versicherungskonto des Wehrdienst- bzw. Zivildienstleistenden gutgeschrieben. Diese Zeit gilt als Pflichtbeitragszeit Je nach dem wann diese Zeit zurückgelegt wurde, ergibt sich eine unterschiedlich hohe Rentensteigerung bei der Rentenberechnung.

Männliche Personen können mit Vollendung des achtzehnten Lebensjahres (Volljährigkeit) auf Grund von Art. 12a GG zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.

Tatsächlich wurden nie Wehrpflichtige zum Bundesgrenzschutz einberufen. Durch die Umwandlung des Bundesgrenzschutzes in die Bundespolizei 2005 wurde diese Vorschrift des Grundgesetzes inhaltslos. Zivilschutzverbände wurden bis heute nicht aufgestellt.

Die einfachgesetzliche Grundlage für die Wehrpflicht bildet das Wehrpflichtgesetz (WPflG). Gemäß § 1 WPflG sind alle männlichen bundesdeutschen Staatsbürger vom vollendeten 18. Lebensjahr an wehrpflichtig. Die Wehrpflicht endet generell mit Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 45. Lebensjahr vollendet, bei Offizieren und Unteroffizieren mit Ablauf des Jahres, in dem sie das 60. Lebensjahr vollenden. Im Spannungs- und Verteidigungsfall endet die Wehrpflicht für alle mit Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 60. Lebensjahr vollendet.
Die Dauer des Grundwehrdienstes (§ 5 WPflG) variierte in der Vergangenheit auf Grund geänderter Bedrohungsanalysen (1962, 1972, 1990, 2001) oder der Stärke der zur Verfügung stehenden Jahrgänge (1972, 1986):

Dauer des Grundwehrdienstes in der Bundesrepublik Deutschland von 1956 bis heute (in Monaten)
Der Grundwehrdienst dauert aktuell neun Monate (§ 1 WPflG). Es besteht die Möglichkeit, den Wehrdienst auch in Abschnitten von einmal sechs und zweimal anderthalb oder einmal drei Monaten abzuleisten.

Truppenfahne bei einer VereidigungDer erste Teil des Grundwehrdienstes ist die Allgemeine Grundausbildung (AGA), die drei Monate dauert. Sie beinhaltet u. a. Themen wie Allgemeine Truppenkunde, Formalausbildung, Schießausbildung, Gefechtsdienst aller Truppen, Selbst- und Kameradenhilfe, Sport und einzelne Themen zur ersten Vorbereitung auf Auslandseinsätze. Dazu gehören auch Märsche, Biwaks und das Überwinden einer Hindernisbahn. Gegen Ende der AGA wird das Gelöbnis abgelegt. Die AGA endet mit der „Rekrutenbesichtigung“, einer ein- oder mehrtägigen Prüfung, in der die Rekruten die erworbenen Fähigkeiten nachweisen müssen. Nach erfolgter Ausbildung zum Sicherungs- und Wachsoldaten wird den Absolventen die Ausbildungs- und Tätigkeitsnummer (ATN) Sicherungssoldat (Wachausbildung) zuerkannt.

Je nach Verwendung schließt sich eine Spezialgrundausbildung z. B. zum Panzergrenadier, Fallschirmjäger, Stabsdienstsoldat usw. an das Ende der AGA an. Dem Soldaten wird am Ende dieser Ausbildung eine weitere ATN (Erstverwendungs-ATN) verliehen, z. B. Panzergrenadier, Fallschirmjäger, Stabsdienstsoldat usw.

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