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Wiederinkraftsetzung

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Wiederinkraftsetzung heißt, dass eine vorzeitig, etwa durch Rücktritt oder Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung, beendete oder abgeänderte Versicherung zu den ursprünglichen Bedingungen wiederaufgenommen wird. Rechtlich handelt es sich um einen neuen Versicherungsvertrag .

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