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Wertpapier, in dem die Ansprüche des Anteilinhabers gegenüber der Kapitalanlagegesellschaft dokumentiert sind. Der Anteilschein bzw. das Investment-
Zertifikat ist eine Urkunde, die dem Inhaber das Miteigentum am Fondsvermögen verbrieft.
Grundsätzliches Zertifikate werden in Deutschland an den Börsen Stuttgart (Euwax), Frankfurt (Scoach), Berlin und Düsseldorf (Börse Düsseldorf) gehandelt. Zertifikate kennt man in der Schweiz als Strukturierte Produkte. Diese werden dort größtenteils außerbörslich und in kleinerem Anteil an der Börse Zürich gehandelt. In Österreich werden Zertifikate an der Wiener Börse gehandelt, einige Indextitel sind von der KESt befreit, die steuerliche Behandlung ist jedoch unter anderem vom Emissionszeitpunkt abhängig.
Zusätzlich bieten die Emittenten bei ausgewählten Banken ihre
Zertifikate im außerbörslichen Direktgeschäft an.
Bei Zertifikaten handelt es sich rechtlich um Schuldverschreibungen bzw. Anleihen; es besteht mithin das Risiko, dass bei Zahlungsunfähigkeit des Emittenten ein Totalverlust des investierten Kapitals eintritt. Zwar werden die meisten
Zertifikate von finanziell soliden Banken ausgegeben, womit dieser Fall im Prinzip als wenig wahrscheinlich scheint, dennoch sollte sich jeder Anleger dieses Risikos bewusst sein und sich mit der Bonität des Emittenten vertraut machen: so sind beispielsweise nach der Insolvenz von Lehman Brothers im September 2008 die von dieser ausgegebenen
Zertifikate vom Handel zunächst ausgesetzt worden; über eine evt. Rückzahlungsquote ist derzeit (Stand September 2008) keine Information vorhanden, es muss aber hier mit einem Totalausfall für den Investor gerechnet werden. Insbesondere unterliegen
Zertifikate nicht dem Schutz, den Anlagen in einen Fonds (die ein Sondervermögen darstellen) oder Einlagen in einer Bank (die durch Einlagensicherungsfonds abgesichert sind) genießen.
Wie bei allen anderen Anlageprodukten auch gibt es bei Zertifikaten Kosten, die letztlich vom Anleger getragen werden. Die Höhe der Kosten erschließt sich dem Anleger oft nicht unmittelbar. Anders als bei Investmentfonds gibt es bei
Zertifikaten keine Verpflichtung des Emittenten zum Ausweis der voraussichtlichen oder tatsächlich angefallenen Kosten. Den Emittenten stehen deshalb viele Möglichkeiten zur Verfügung, übermäßige Verwaltungsgebühren einzubehalten, von denen auch ausgiebig Gebrauch gemacht wird. |